Sobald Sie die Rechnung haben, gibt es einige Punkte, die Sie beachten und prüfen sollten:
Sofort bezahlen
Viele Werkstätten berufen sich auf die Reparaturbedingungen des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Danach muss die Rechnung bei Abholung des Fahrzeuges bar bezahlt werden – spätestens binnen einer Woche, nachdem die Fertigstellung gemeldet wurde. Kommen hingegen die gesetzlichen Standard-Bedingungen zu Anwendung, ist die Rechnung sofort bei Abnahme und grundsätzlich bar zu bezahlen.
Zahlweise vereinbaren
Nicht jede Werkstatt akzeptiert die Bezahlung per Kreditkarte oder Überweisung. Daher sollten Sie morgens bei der Auftragserteilung nachfragen, was erlaubt ist, und sich darauf einstellen. Haben Sie nicht genügend Bargeld dabei und werden Zahlung per Karte oder Überweisung nicht angenommen, darf die Werkstatt Ihren Wagen samt Zulassungsbescheinigung Teil I (früher „Fahrzeugschein“ genannt) als Pfand einbehalten.
Bei Mängeln Vorbehalt vermerken
Wenn Sie am Fahrzeug Mängel feststellen oder die Reparatur nicht vollständig ausgeführt wurde, vermerken Sie auf der Rechnung „Zahlung unter Vorbehalt“. Damit sichern Sie sich Ihre Rechte. Schicken Sie der Werkstatt anschließend einen Brief, in dem Sie die Mängel schriftlich auflisten.
Abweichung vom Kostenvoranschlag
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag darf ohne Ihr Einverständnis nicht wesentlich überschritten werden: Als Faustregel gilt eine Grenze von 15 Prozent. Wenn die Werkstatt Sie vor einer Überschreitung des Kostenrahmens nicht informiert, können Sie den Vertrag kündigen und müssen lediglich die Arbeiten bezahlen, die Ihrem Auftragsumfang entsprechen. Dienen die darüber hinaus verbauten Teile dem Erhalt des Fahrzeuges (sind diese also für Sie nützlich), müssen Sie deren Materialkosten tragen. Werden sich die Kosten laut Werkstatt „höchstens“ oder „maximal“ auf einen bestimmten Betrag belaufen, liegt eine Festpreisvereinbarung vor, die keinesfalls überschritten werden darf.