Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Sichtverhältnisse".
Wer nur ein Guckloch auf der Windschutzscheibe zur Verfügung hat, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro, weil die Sicht beim Fahren beeinträchtigt ist. Bei Neuschnee darf man auch nicht vergessen, den Schnee von Autodach und Motorhaube zu entfernen, denn der Fahrtwind weht den Schnee auf die Front- und Heckscheibe und so wird die Sicht zusätzlich behindert.
Bevor Sie losfahren, sollten Sie Scheinwerfer und Rücklichter von Eis und Schnee befreien. Und defekte Glühbirnen sollten sofort ausgetauscht werden.
Zumindest müssen Windschutzscheibe und Seitenfenster so weit frei sein, dass eine ungehinderte und ausreichende Straßeneinsicht möglich ist. Andernfalls drohen nicht nur ein Verwarngeld, sondern bei einem Unfall auch ein Mitverschulden.
Vorgeschrieben ist es nicht, dass auch Scheinwerfer und Blinker am Fahrzeug frei gekratzt werden müssen. Da diese Elemente aber auch Ihrer eigenen Sicherheit beim Autofahren dienen, empfiehlt es sich, auch diese eis- und schneefrei zu halten.
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