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Bußgeld

Das Bußgeldverfahren

5.02.2019

... von Bußgeld und Verwarnung

Was versteht man eigentlich unter einer Ordnungswidrigkeit?
Das erfahren Sie in § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Kurz und knapp kann man aber sagen: Droht Ihnen für die Begehung einer Tat eine Geldbuße, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die meisten verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog. Diesem können Sie auch entnehmen, wie teuer Sie ein etwaiger Verstoß kommt. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, kann die Verwaltungsbehörde entweder eine Verwarnung erteilen oder einen Bußgeldbescheid erlassen. Dies steht im Ermessen der Behörde.

Fahrer oder Halter? Das ist hier die Frage

Die Verwaltungsbehörde muss denjenigen zur Verantwortung ziehen, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine grundsätzliche Halterhaftung bei Verkehrsverstößen. Das heißt, die Behörde muss den Fahrer ermittlen.
Eine Besonderheit gilt bei Halt- und Parkverstößen. Hier kann die Behörde dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn sie den Fahrer vor Eintritt der Verjährung nicht ermitteln konnte oder die Ermittlung mit einem unangemessenen Aufwand verbunden wäre.

A propos: Wussten Sie, dass...

... die Parkscheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt sein muss, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt?

Die Verwarnung

Die Verwarnung ist für geringfügige Ordnungswidrigkeiten vorgesehen und kann von der Behörde mit oder ohne Verwarnungsgeld (bei ganz unbedeutenden Verkehrsverstößen) erteilt werden. Das Verwarnungsgeld kann dabei 5,- bis 55,- Euro betragen.

Rechtsfolgen der Verwarnung

Akzeptieren Sie die Verwarnung und zahlen Sie innerhalb der von der Behörde angesetzten Frist das Verwarnungsgeld, wird die Verwarnung wirksam. Die Tat kann dann nicht mehr anderweitig verfolgt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das bedeutet aber auch, dass Sie sich gegen den Vorwurf als solchen dann nicht mehr wehren können. Sie wären es nicht gewesen, brauchen Sie dann nicht mehr zu behaupten. Eine Zahlung des Verwarnungsgelds unter dem Vorbehalt, es liege keine Ordnungswidrigkeit vor oder vorbehaltlich sonstiger Einwände gegen den rechtlichen Inhalt der Verwarnung ist daher nicht möglich. Wollen Sie sich gegen den Vorwurf als solchen wehren, können Sie die Verwarnung ablehnen. Dann wird das normale Bußgeldverfahren fortgesetzt. Die Behörde entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt oder einen Bußgeldbescheid erlässt. Das gleiche geschieht, wenn Sie die Zahlungsfrist versäumen oder überschreiten.

Das Bußgeldverfahren

Bevor die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt, muss sie Sie anhören. Sie müssen Gelegenheit bekommen, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Wurde eine Verwarnung erteilt, ist eine Anhörung nicht notwendig. Denn die Verwarnung wird nur mit Ihrem Einverständnis wirksam.

Inhalt des Bußgeldbescheids

Was im Bußgeldbescheid stehen muss, ist in § 66 OWiG geregelt:

  • Angaben zur Person des Betroffenen
  • Bezeichnung der Tat, von Tatzeit und Tatort, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Geldbuße und Nebenfolgen
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Kostenentscheidung

Aber: Auch bei inhaltlichen Fehlern kann ein Bußgeldbescheid wirksam sein. Nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln ist von einer Unwirksamkeit auszugehen. Besteht nach dem Inhalt des Bußgeldbescheids kein Zweifel über Täter und Tat, schadet beispielsweise die Angabe eines falschen Geburtsjahres ebenso wenig wie ein falsch geschriebener Nachname oder ein falscher Vorname. Maßgeblich ist, ob sich der Betroffene aus den übrigen Angaben des Bußgeldbescheids zweifelsfrei identifizieren lässt

Rechtsfolgen des Bußgeldbescheids

Durch den Bußgeldbescheid wird die Verjährung unterbrochen.

Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid

Wollen Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren? Dann können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich erfolgen oder kann zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden.

Tipp

Bußgeldbescheide werden Ihnen in gelben Umschlägen zugestellt. Auf dem Umschlag ist das Datum der Zustellung vermerkt. Die Frist für den Einspruch beginnt an diesem Tag zu laufen. Heben Sie den Umschlag daher gut, bis Sie sich entschieden haben, was Sie unternehmen wollen.

Das Zwischenverfahren

Auf Ihren Einspruch hin ist die Behörde verpflichtet, den Bußgeldbescheid im Hinblick auf Ihre Einwendungen inhaltlich zu prüfen. Ist die Behörde der Meinung, dass Ihre Einwendungen berechtigt sind, kann sie das Verfahren einstellen oder einen neuen Bußgeldbescheid erlassen und den ersten zurücknehmen. Hält die Behörde den Bußgeldbescheid aber nach wie vor für in Ordnung, gibt sie die Akten und Ihren Einspruch an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen oder den Vorgang an das Amtsgericht weitergeben.

Gut zu wissen

Ihren Einspruch brauchen Sie nicht zu begründen. Waren Sie aber beispielsweise nicht der Fahrer oder war ein Verkehrsschild verdeckt, sollten Sie diese Argumente auch ausführen. So kann die Behörde noch einmal einen genauen Blick in die Akte werfen.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht

Das Gericht kann auf Ihren Einspruch hin entweder eine Hauptverhandlung anberaumen oder - wenn es eine solche nicht für notwendig hält - durch Beschluss entscheiden.

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