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Maklerprovision

Maklerprovision

19.02.2019

... Provisionen für Visionen vom Wohnen

Sie haben die nervenaufreibende Suche nach einer passenden Bleibe satt und überlassen Nachforschungen auf dem Wohnungsmarkt einem Profi? Das ist zwar bequem, kann aber kostenintensiv werden.

Für seine Vermittlerdienste steht dem Makler ein Honorar zu, das Courtage oder Provision genannt wird.

Wann der Makler eine Provision verlangen kann

Die Bemühungen Ihres Maklers müssen Sie im Grundsatz durch Zahlung seines Honorars belohnen, wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen. Dabei hat sich Ihre Position als Wohnungsmieter verbessert seit die Reform des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) zum 1.6.15 in Kraft getreten ist.

Maklervertrag

Sie sind sich mit Ihrem Makler darüber einig, dass Sie ihm bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung eine Provision, also Honorar, zahlen. Damit diese Vereinbarung wirksam ist, muss der Maklervertrag in Textform abgeschlossen werden, § 2 Abs. 1 Satz 2 WoVermittG. Das geht nun also zum Beispiel schriftlich oder per E-Mail. Vor der Reform des Wohnungsmaklerrechts reichte auch eine mündliche Vereinbarung.

Jetzt gilt das Bestellerprinzip. Nur wenn Sie als Mieter den Maklervertrag selber abschließen, müssen Sie hinterher auch die Provision dafür bezahlen, § 2 Abs. 1 a WoVermittG. Es ist jetzt nicht mehr möglich, dass Ihr Vermieter den Makler beauftragt und Sie als Mieter dann dafür zahlen müssen. Das darf auch nicht durch eine Hintertür nachträglich auf Sie abgewälzt werden, § 2 Abs. 5 WoVermittG.

Außerdem ist es notwendig, dass der Vermittler nur zur Erfüllung seines Vertrages mit dem Mietinteressenten den Auftrag zum Angebot einer Wohnung i.S.d. § 6 Abs. 1 WoVermittG vom Vermieter einholt. Wenn der Makler einen Auftrag vom Vermieter hat oder auch dann, wenn der Makler im Hinblick auf eine konkrete Suchanfrage mit dem Vermieter einen Maklervertrag hat, muss der Mieter nicht zahlen.

Maklerleistung

Der Makler hat eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit für Sie zu erbringen. Zum Beispiel dadurch, dass er

  • Ihnen Anschriften von freien Wohnungen nennt
  • mit Ihnen eine Wohnung besichtigt oder Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter führt.

Abschluss des Mietvertrages

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Durch die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden sein. Sollten Sie mehr als einen Makler beauftragt und dieselbe Wohnungsadresse von zwei (oder gar mehr) Maklern bekommen haben, muss der Makler nachweisen, dass gerade sein Angebot zum Vertragsabschluss geführt hat.

Wann der Makler keine Provision verlangen kann

Die Abrechnung des Maklers können Sie jedoch mit Nichtachtung strafen, wenn

  • das bestehende Mietverhältnis lediglich fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.
  • er einen Mietvertrag über Wohnräume vermittelt, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter er selbst ist. (Sonderfall: der Makler ist Verwalter einer Wohneigentumsanlage und vermittelt eine Mietwohnung aus der Anlage - dann darf er Provision nehmen)
  • er mit dem Eigentümer, Verwalter oder Mitmieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng verflochten ist.
  • er eine Sozialwohnung vermittelt.
  • er vorsätzlich oder leichtfertig Ihre Interessen verletzt, zum Beispiel durch falsche Angaben über die Wohnungs- oder Grundstücksgröße im Exposé oder durch Nichtweitergabe von wichtigen Informationen.
    In diesem Fall ist der Maklerlohn verwirkt.

Für eine kurze Übersicht, wann die Provision anfällt, klicken Sie bitte hier:

Maklerprovision rechtens? 

Sie haben schon gezahlt? Fordern Sie zu viel gezahlte Provision zurück. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst vier Jahre nach Zahlung. Ein Rückforderungsgrund ist es allerdings nicht, wenn Sie schon nach kurzer Mietzeit wieder ausziehen, etwa weil die Wohnung Mängel aufwies oder Ihnen nicht gefallen hat.

Wie viel der Makler verlangen kann:

Begegnen Sie allen Abrechnungen mit gesundem Misstrauen.

Die Provision ist auf zwei Netto-Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt.

Das müssen Sie nicht bezahlen:

Aufwendungsersatz
 Schreibgebühren, Einschreibgebühren oder Auslagenerstattungen haben in der Rechnung des Maklers nichts zu suchen.
Ausnahme:

  • Die nachgewiesenen Auslagen übersteigen eine Monatsmiete.
  • Es kommt mangels Abschlusses des Mietvertrages nicht zur Provisionszahlung und Sie haben mit dem Makler eine Vereinbarung getroffen, dass er die nachgewiesenen Auslagen erhalten soll.

Vorschusszahlungen darf der Makler weder vereinbaren noch fordern.

Tipp

Informieren Sie sich, ob der Makler Mitglied beim Immobilienverband Deutschland (IVD) ist. Ist dies der Fall, können Sie sich bei Problemen an diesen Verband wenden. Der IVD ist ein Zusammenschluss des VDM (Verband Deutscher Makler) und des RDM (Ring Deutscher Makler).

Wichtige Vorschriften

§ 2 WoVermRG

§ 2 WoVermRG

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei