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Mietminderung

Mietminderung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Mietminderung".

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Miete mindern?

In der Wohnung muss ein Mangel auftreten - er darf im Regelfall nicht bereits bei Mietbeginn vorhanden sein. Dies muss dem Vermieter angezeigt worden sein, ohne dass er den Mangel abgestellt hat. Der Mangel dar auch nicht unwesentlich sein, sprich keine Lappalie. Das Minderungsrecht besteht auch, wenn zugesicherte Eigenschaften der Wohnung nie vorlagen oder weggefallen sind.

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Wie geht eine Mietminderung?

Sie behalten den Teil der Miete ein, der auf die Zeit des Mangels entfällt und der Beeinträchtigung im Wohnwert durch den Mangel entspricht.

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Wie errechnet sich der Minderungsbetrag?

Maßgebend ist immer der Einzelfall! Die Kriterien stehen aber fest:

  • Art und Umfang des Mangels
  • Dauer und Häufigkeit der Beeinträchtigung
  • Welche Räume der Wohnung sind betroffen
  • Jahreszeitliche Beeinträchtigung

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Welcher Mietteil ist Bezugsgröße der Minderung?

Die Bruttomiete, das heißt inklusive der Vorauszahlung auf Heiz- und Nebenkosten.

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Meine Wohnung ist 60 qm groß, hat 3 gleich große Räume, die Miete beträgt brutto 560 Euro zzgl. 40 Euro Vorauszahlung auf die Nebenkosten. 1 Zimmer ist für 6 Wochen unbenutzbar wegen baubedingtem Schimmel. Wieviel kann ich mindern?

Auf dieses Zimmer entfällt anteilig 1/3 der Miete, also 200 Euro monatlich. Bei 6 Wochen wären das ca. 300 Euro. Weitere Umstände des Einzelfalls sind jedoch zu berücksichtigen!

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Was mache ich mit dem Betrag, den ich wegen der Minderung nicht bezahle?

Am besten legen Sie ihn zurück, damit Sie schnell darüber verfügen können, falls sich die Minderung als ganz oder teilweise überhöht herausstellt oder der Vermieter wegen Zahlungsverzug kündigt.

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Kann ich mich mit dem Vermieter auf die Minderungshöhe auch einigen?

Das Aushandeln der Minderung ist möglich, ggf. auch ohne dadurch z.B. die Verschuldensfrage gleich zu klären. Dadurch kann man in der Regel eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug vermeiden. Das bietet sich vor allem an, wenn der Vermieter die Mängel entweder gar nicht beseitigen kann oder aber wenn er sofort die Beseitigung in die Wege leitet.

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Was ist, wenn der Vermieter den Mangel nicht verschuldet hat, z.B. den Lärm des Nachbarn?

Darauf kommt es nicht an. Der Vermieter schuldet die Überlassung einer mangelfreien Wohnung. Die Mietminderung ist trotzdem möglich.

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Was ist, wenn ich selbst als Mieter den Mangel verschuldet habe?

Dann besteht kein Minderungsrecht, schließlich ist der Mieter zum pfleglichen Umgang mit der Wohnung verpflichtet. Der Vermieter ist dann zwar trotzdem zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, kann die Kosten dafür jedoch als Schadenersatz vom Mieter verlangen.

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Kann der Vermieter mir wegen der Minderung kündigen?

Grundsätzlich besteht bei einem längeren Zahlungsverzug ein Kündigungsgrund. Bei einer Mietminderung ist es aber so, dass wegen einer berechtigten Mietminderung nicht gekündigt werden darf. Wenn sie sich im Nachhinein, also in einem Gerichtsverfahren, die Mietminderung als unberechtigt oder überhöht heraus stellt, war die Kündigung aber wirksam.

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Muss ich die Mietminderung dem Vermieter vorher ankündigen?

Nein. Auch wenn es wegen des weiteren Mietverhältnisses sicher nicht schadet.

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Muss ich den Vermieter vorher zur Mängelbeseitigung auffordern?

Nein. Aber Sie müssen den Mangel anzeigen.

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Kann ich rückwirkend die Miete mindern?

Wenn Sie den Mangel dem Vermieter angezeigt haben, dieser den Mangel nicht behoben hat und Sie nicht mehrere Monate vorbehaltlos weiter gezahlt haben. Zur Sicherheit sollten Sie den Vermieter bereits bei der Mängelanzeige darauf hinweisen, dass Sie bis zur Behebung des Mangels die Miete nur unter Vorbehalt zahlen.

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In welchem Monat ziehe ich die Minderung ab?

Wenn der Mangel z.B. am 17. 9. auftritt, haben Sie die Miete für September schon ohne Kenntnis des später eintretenden Mangels gezahlt. Dann könne Sie den Einbehalt auch Oktober noch nachträglich machen, auch wenn der Mangel im Oktober schon wieder behoben ist.

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Was ist, wenn ich die Miete mindere und dann der Eigentümer wechselt?

Es bleibt bei der Mietminderung, nur sollte der Mangel auch den neuen Vermieter unverzüglich gemeldet werden.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei