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Vertrag Hand

Kündigung des Vermieters

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kündigung des Vermieters".

Wer ist Vermieter?

Vermieter ist, wer im Kopf des Mietvertrages als solcher bezeichnet ist und den Mietvertrag unterschrieben hat. Vermieter können sowohl mehrere Personen als auch eine ganz oder teilweise rechtsfähige Gesellschaft sein.

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Wann kann ich als Vermieter kündigen?

Als Vermieter einer "normalen" Mietswohnung können Sie nur kündigen, wenn ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt.

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Welche Kündigungsgründe gibt es?

Kündigungsgründe sind Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder die beabsichtigte wirtschaftliche Verwertung oder bei einem Todesfall.

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Wann liegt Eigenbedarf vor?

Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse für sich oder einen Angehörigen an der Wohnung des Mieters hat.

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Wegen welchen Vertragsverletzungen des Mieters kann ich kündigen?

Der häufigste Kündigungsgrund ist der Zahlungsverzug. Es kann als Kündigungsgrund jedoch auch ausreichen, wenn der Mieter den Hausfrieden stört, die Hausordnung nicht beachtet oder die Wohnung vertragswidrig nutzt.

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Wann kann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden?

Wenn entweder in zwei Folgemonaten nicht bezahlt wurde, oder nur teilweise gezahlt wurde und der Rückstand mindestens eine Monatsmiete ausmacht, oder wenn sich ein gesamter Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten angesammelt hat.

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Was ist Voraussetzung bei einer Kündigung zur wirtschaftlichen Verwertung?

Der Vermieter muss an einer anderweitigen Verwertung durch Sie als Mieter gehindert sein und dadurch muss ihm ein erheblicher Nachteil entstehen. Die Hürden dafür werden von den Gerichten aber zu Gunsten des Mieters hoch angesetzt.

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In welchen Fällen brauche ich als Vermieter keinen Kündigungsgrund?

Wenn es in dem Haus nur 2 Wohnungen gibt und Sie die andere Wohnung selbst bewohnen, also z.B. bei Vermietung einer Einliegerwohnung, können Sie auch ohne Grund kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann jedoch um 3 Monate, § 573a BGB.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei