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Gartenpflege Mieter

19.02.2019

... etagenweise Blütenfreude

Frühlingsduft macht alljährlich Lust auf lauschige Stunden auf Balkon, Dachgarten oder Terrasse. Zum bunten Naturkleinod inmitten der städtischen Betonwüste entwickelt sich der Freisitz allerdings nur mit entsprechendem Pflanzenbewuchs.

Besonders schnell verwandeln beispielsweise Efeu oder Knöterich das Wohnzimmer im Freien in ein grünes Paradies.

Planen Sie aber nicht nur kleingärtnerisch, sondern bedenken Sie unbedingt auch juristische Regeln bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Oase. Ein entspanntes nachbarschaftliches Verhältnis hilft dabei, den Garten zu genießen.

Innovation mit gebremstem Wuchs

Lesen Sie in Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung nach, welche Rechte und Pflichten Sie auf Balkonen und im Garten haben. In aller Regel sind diese Vereinbarungen bindend - wenn sie nicht unüblich sind.

Um den Balkon im normalen Rahmen zu nutzen müssen Sie Ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen.

Sie gebrauchen Ihren Balkon normal, wenn Sie
  • Tische, Stühle oder Sonnenschutz aufstellen
  • Wäsche trocknen
  • Gästen bewirten (bei Einhaltung der Ruhezeiten)
Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht erforderlich.

Soll die Natur auf dem Balkon Einzug halten, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie
  • Blumenkübel aufstellen
  • Blumenkästen bepflanzen und am Geländer befestigen

Sie dürfen dabei aber den Wohnungsnachbarn nicht beeinträchtigen oder die Rechte des Vermieters verletzen.

Schneller Sichtschutz

Es ist in Ordnung, wenn Sie Pflanzengitter oder Rankhilfen auf der Terrasse installieren. So können Sie die kahle Steinwand schnell mit beispielsweise Knöterich oder Geißblatt sehr ansprechend begrünen.

Vorsicht aber, wenn sich die Pflanze selbständig macht und das Terrain Ihres Nachbarn bewuchert. Schneiden Sie die vorwitzigen Triebe deswegen regelmäßig und rechtzeitig zurück.

Efeu klettert zwar ohne Hilfestellung, allerdings klammern sich die Zweige sehr hartnäckig am Mauerwerk fest. So kann die Entfernung der gewachsenen Haltepunkte zu einer mühevollen Kleinarbeit ausarten.

Es ist auch verständlich, wenn Sie sich vor neugierigen Blicken Ihrer Nachbarn durch Schilfmatten, Paravents oder Pergola-Elemente schützen wollen. Das muss der Vermieter aber nicht erlauben, wenn diese weit über das Gelände hinausreichen.

Ihre Abgrenzungsaktion kann unter Umständen das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage wesentlich ändern oder das Mauerwerk schädigen. Dann müssen Sie vorher Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.

Gießwasser statt Hochwasser

Sie müssen unbedingt Rücksicht nehmen auf die unter Ihnen wohnenden Nachbarn, wenn Sie Ihre grün-bunten Oase bewässern. Ärger vermeiden Sie von vornherein, wenn Sie spezielle Blumenkästen mit Bewässerungssystem verwenden. Diese leisten auch einen ziemlich sicheren Beitrag zum Überleben Ihrer Pflanzen, wenn Sie beispielsweise längere Zeit abwesend sein sollten.

In manchen Wohnanlagen und Mietshäusern wird auf eine einheitliche Gestaltung von Balkonen oder Dachterrassen geachtet!

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